Bava Kamma 84

Kapitel 84

א ונימא רבי עקיבא לנפשיה והלא עצמו אין משתלם אלא מגופו הביאהו לבית דין וישלם לך
1 Sollte doch R. A͑qiba sich selbst erwidern: Die Zahlung hat ja überhaupt nur dinglich zu erfolgen; bringe es doch aufs Gericht und er bezahle dir!?
ב אמר רב שמואל בר רב יצחק כשקדם בעליו ושחטו מהו דתימא לישתלם מיניה קמ"ל הואיל ובר קטלא הוא אע"ג דשחטיה לא לישתלם מיניה
2 R. Šemuél b. R. Jiçḥaq erwiderte: Wenn der Eigentümer zuvorgekommen ist und ihn geschlachtet hat; man könnte glauben, die Zahlung sei mit diesen zu leisten, so lehrt er uns, daß mit ihm, da er getötet werden muß, keine Zahlung zu leisten ist, auch wenn er ihn geschlachtet hat. –
ג אי הכי לרבי אליעזר נמי כשקדם ושחטו
3 Demnach ist ja nach R. Elie͑zer ebenfalls zu erklären: wenn er zuvorgekommen ist und ihn geschlachtet hat!? –
ד ה"נ וסבר דלמא אית ליה טעמא אחרינא דעדיף מהאי ונימא ליה
4 Dem ist auch so, nur dachte er: vielleicht hat er eine noch bessere Erklärung, die er mir geben kann. –
ה ורבי אליעזר נמי לישני ליה שקדם ושחטו אמר לך התם הוא דנתכוון להרוג את הבהמה והרג את האדם דשור לאו בר קטלא הוא כלל דס"ד אמינא ניחייב אצטריך קרא למעוטי אבל הכא דמעיקרא בר קטלא הוה לא צריך קרא אע"ג דשחטיה
5 Sollte R. Elie͑zer ihm geantwortet haben: wenn er zuvorgekommen ist und ihn geschlachtet hat!? – Er kann dir erwidern: in jenem Falle, wenn er es auf ein Tier abgesehen und einen Menschen getötet hat, ist ja der Ochs überhaupt nicht zu töten, somit könnte man glauben, er sei schuldig, daher ist ein Schriftvers nötig, um dies auszuschließen; hierbei aber, wo er zu töten ist, ist kein Schriftvers nötig, auch nicht wegen des Falles, wenn er ihn geschlachtet hat. –
ו ולר"ע נמי ודאי הכי הוה
6 Dies ist ja tatsächlich gegen R. A͑qiba einzuwenden!?
ז אלא אמר רב אסי האי מילתא מפי דגברא רבה שמיע לי ומנו רבי יוסי ברבי חנינא סלקא דעתך אמינא הואיל ואמר ר"ע אף תם שחבל באדם משלם במותר נזק שלם משתלם נמי [דמי עבד] מעלייה כתב רחמנא בעל השור נקי
7 R. Asi erwiderte: Folgende Erklärung hörte ich aus dem Munde eines bedeutenden Mannes, das ist R. Jose b. Ḥanina: da R. A͑qiba der Ansicht ist, für die von einem nicht verwarnten Ochsen einem Menschen zugefügte Mehrbeschädigung sei der ganze Schaden zu zahlen, so könnte man glauben, diese Zahlung habe persönlich zu erfolgen, daher schrieb der Allbarmherzige: <i>der Besitzer des Ochsen ist frei</i>.
ח אמר ליה רבי זירא לרב אסי והא תבריה ר"ע לגזיזיה דתניא ר"ע אומר יכול ישלם מן העלייה ת"ל (שמות כא, לא) כמשפט הזה יעשה לו מגופו משלם ואינו משלם מן העלייה
8 R. Zera sprach zu R. Asi: R. A͑qiba hat ja einen Kolben zerbrochen!? Es wird nämlich gelehrt: R. A͑qiba sagte: Man könnte glauben, diese Zahlung sei eine persönliche, so heißt es:<i>nach diesem Rechte soll mit ihm verfahren werden</i>, die Haftbarkeit ist nur dinglich und nicht persönlich.
ט אלא אמר רבא אצטריך ס"ד אמינא הואיל ומחמירני בעבד יותר מבן חורין שבן חורין יפה סלע נותן סלע שלשים נותן שלשים ועבד יפה סלע נותן שלשים משתלם נמי דמי עבד מן העלייה כתב רחמנא (שמות כא, כח) בעל השור נקי
9 Vielmehr, erklärte Raba, ist dies deshalb nötig; da es bei einem Sklaven strenger ist als bei einem Freien, denn für einen Freien ist, wenn er einen Sela͑ wert war, ein Sela͑, und wenn er dreißig Sela͑ wert war, dreißig zu zahlen, während für einen Sklaven, auch wenn er nur einen Sela͑ wert war, dreißig Sela͑ zu zahlen sind, könnte man glauben, die Haftbarkeit sei eine persönliche, daher schrieb der Allbarmherzige: <i>der Besitzer des Ochsen ist frei</i>.
י תניא כותיה דרבא בעל השור נקי ר"ע אומר נקי מדמי עבד
10 Übereinstimmend mit Raba wird auch gelehrt: <i>Und der Besitzer des Ochsen ist frei</i>; R. A͑qiba erklärte: Er ist frei von der Zahlung für einen Sklaven.
יא והלא דין הוא הואיל וחייב בעבד וחייב בבן חורין מה כשחייב בבן חורין חלקת בו בין תם למועד אף כשחייב בעבד נחלק בו בין תם למועד
11 Dies ist durch eine Analogie zu schließen: [der Eigentümer] ist wegen eines Sklaven schuldig und er ist wegen eines Freien schuldig, wie bei der Haftbarkeit für einen Freien zwischen nicht verwarnt und verwarnt unterschieden wird, ebenso ist auch bei der Haftbarkeit für Sklaven zwischen nicht verwarnt und verwarnt zu unterscheiden.
יב ועוד ק"ו ומה בן חורין שנותן כל שוויו חלקת בו בין תם למועד עבד שאינו נותן אלא שלשים אינו דין שנחלוק בו בין תם למועד
12 Ferner ist dies [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn hinsichtlich eines Freien, für den der ganze Wert zu ersetzen ist, zwischen nicht verwarnt und verwarnt unterschieden wird, um wieviel mehr ist hinsichtlich eines Sklaven, für den nur dreißig [Sela͑] zu zahlen sind, zwischen nicht verwarnt und verwarnt zu unterscheiden.
יג לא מחמירני בעבד יותר מבן חורין שבן חורין יפה סלע נותן סלע שלשים נותן שלשים ועבד יפה סלע נותן שלשים יכול יהא חייב ת"ל בעל השור נקי נקי מדמי עבד:
13 Nein, bei einem Sklaven ist es strenger als bei einem Freien: für einen Freien ist, wenn er einen Sela͑ wert war, nur ein Sela͑, und wenn er dreißig wert war, dreißig zu zahlen, für einen Sklaven aber ist, auch wenn er nur einen Sela͑ wert ist, dreißig Sela͑ zu zahlen. Man könnte daher glauben, er sei für diesen ersatzpflichtig, daher heißt es: <i>der Besitzer des Ochsen ist frei</i>, er ist frei von der Zahlung für einen Sklaven.
יד תנו רבנן (שמות כא, כט) והמית איש או אשה אמר ר"ע וכי מה בא זה ללמדנו אם לחייב על האשה כאיש הרי כבר נאמר (שמות כא, כח) כי יגח שור את איש או את אשה
14 Die Rabbanan lehrten:<i>Und einen Mann oder eine Frau tötet</i>. R. A͑qiba sprach: Was will er uns damit lehren? Wenn etwa, daß man wegen einer Frau ebenso schuldig sei wie wegen eines Mannes, so heißt es ja bereits:<i>wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau stößt</i>;
טו אלא להקיש אשה לאיש מה איש נזקיו ליורשיו אף אשה נזקיה ליורשיה
15 vielmehr, daß man die Frau mit dem Manne vergleiche: wie die Entschädigung für einen Mann seinen Erben gehört, ebenso gehört auch die Entschädigung für eine Frau ihren Erben. –
טז וסבר ר"ע לא ירית לה בעל והתניא (במדבר כז, יא) וירש אותה מכאן שהבעל יורש את אשתו דברי ר"ע
16 Demnach wäre R. A͑qiba der Ansicht, der Ehemann beerbe [seine Frau] nicht, und dem widersprechend wird gelehrt:<i>Er erbe sie</i>, dies lehrt, daß der Ehemann seine Frau beerbe– so R. A͑qiba!?
יז אמר ריש לקיש לא אמר אלא בכופר הואיל ואין משתלם אלא לאחר מיתה והוה ליה ראוי ואין הבעל נוטל בראוי כבמוחזק
17 Reš Laqiš erwiderte: R. A͑qiba sagt dies nur vom Lösegelde, weil dieses erst nach dem Tode zahlbar ist und somit nur anwartschaftlich ist und der Ehemann erhält nicht vom anwartschaftlichen, wie vom wirklichen Besitze. –
יח מאי טעמא אמר קרא (שמות כא, כט) והמית איש או אשה השור יסקל וגם בעליו יומת אם כופר יושת עליו
18 Weshalb? – Die Schrift sagt:<i>und einen Mann oder eine Frau tötet, so soll der Ochs gesteinigt werden und auch der Eigentümer soll sterben; wenn ihm ein Lösegeld auferlegt wird</i>. –
יט ובנזקין לא אמר ר"ע
19 Ist etwa R. A͑qiba dieser Ansicht nicht auch hinsichtlich der Schädigungen, es wird ja gelehrt:
כ והתניא הכה את האשה ויצאו ילדיה נותן נזק וצער לאשה ודמי ולדות לבעל אין הבעל נותן ליורשיו אין האשה נותנת ליורשיה היתה שפחה ונשתחררה
20 Wenn jemand eine Frau geschlagen und ihr Kinder abgegangen sind, so muß er die Entschädigung und das Schmerzensgeld an die Frau und den Ersatz für die Kinder an den Ehemann zahlen; [lebt] der Ehemann nicht mehr, so zahle er an seine Erben, [lebt] die Frau nicht mehr, so zahle er an ihre Erben; ist sie eine freigelassene Sklavin